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Die Tropilaelapsmilbe ist klein und flink

Die aktuellen Erkenntnisse zum Thema Bienengesundheit aus einem Lehrgang vom Fachberater Imkerei Oberbayern, Dr. Beims:



1. Rückkehr der Tracheenmilbe
Nach langer Zeit tritt die Tracheenmilbe vereinzelt wieder als Problem in Oberbayern auf. Dr. Beims vermutet hier einen Zusammenhang mit veränderten Praktiken in der Varroabehandlung. Während die früher übliche Ameisensäureverdunstung zwar hohe Nebenwirkungen hatte, wirkte sie gleichzeitig effektiv gegen die Tracheenmilbe. Mit dem Verzicht auf Ameisensäure fällt dieser Nebeneffekt weg. In den letzten Jahren kommen vermehrt Methoden ohne Ameisensäure zum Einsatz, wie z. B. komplette Brutentnahme und Teilen & Behandeln. Diese neueren Methoden wirken effektiv gegen Varroa und sind verträglicher, aber eben nicht wirksam gegen Tracheenmilben.

2. Neue Bedrohung: Tropilaelapsmilbe Aktuell ist die Tropilaelapsmilbe in Russland und Georgien nachgewiesen, aber sie ist wohl auf dem Vormarsch. Hierzu gab es deutliche Warnungen: Wer heute schon Probleme mit der Varroa hat, wird im Falle einer Einschleppung der Tropilaelaps größere Schwierigkeiten bekommen. Es wird vermutet, dass die Tropilaelapsmilbe die Varroa langfristig verdrängen könnte, da sie sich schneller vermehren kann. Ein kleiner Lichtblick: Ameisensäure scheint gegen diesen neuen Schädling gut zu wirken.

3. Einschleppungsgefahr und Kleiner Beutenkäfer Dr. Beims schätzt das Risiko einer Einschleppung bei der Tropilaelapsmilbe sogar höher ein als beim Kleinen Beutenkäfer. Letzterer konnte in Italien zwar bisher auf ein kleines Gebiet eingegrenzt werden, die Gefahr ist jedoch keineswegs gebannt. Der Kleine Beutenkäfer wurde in Italien erstmals 2014 entdeckt.

Insgesamt wächst der Druck auf uns Imker. Wir müssen in Zukunft noch wachsamer sein und unsere Behandlungskonzepte kritisch hinterfragen.

Was kann man gegen die Gefahr einer Einschleppung selbst tun? Auf keinen Fall sollte man sich sog. Paketbienen aus dem Ausland kaufen. Zudem muss man beim Völkerkauf außerhalb des Landkreises immer ein Gesundheitszeugnis verlangen. Auch beim Königinnenkauf ist dieses Zeugnis notwendig, wenn Landkreisgrenzen überschritten werden.